Grünes Licht für Renntag mit Besuchern

0815 war gestern, jetzt heißt es 2609. Mit dieser magischen Zahl geht der DRV 1890 e.V. im wahrsten Sinne des Wortes ins Rennen. Denn am 26. September findet auf der Galopp-Rennbahn Dresden-Seidnitz der nächste Renntag statt – und das endlich vor mehr als ein paar Hundert Leuten wie im Frühjahr oder Sommer.

Präsident Michael Becker: „Ich bin froh, dass wir auch in diesem Bereich langsam zur Normalität übergehen. Die bisherigen Renntage waren von der Stimmung her einfach nur traurig und nicht im Sinne dess Erfinders. Die Dresdner lieben ihre Rennbahn und es tat weh, dass sie quasi ausgesperrt waren.“

Das vom Rennverein eingereichte Hygienekonzept wurde von Gesundheits- und Ordnungsamt bestätigt. Demnach sind am 26.09. 2609 Besucher zugelassen. Um eine für den Rennverein kostendeckende Veranstaltung durchführen zu können, beträgt der Eintrittspreis 18 Euro. Eintrittskarten sind nur online auf www.etix.com erhältlich. Tickets zum Sonderpreis in der neuen Dresdener Galopp Lounge gibt es auf www.galopprennbahn-events.de.

Ein Rennbahn-Besuch lohnt sich, denn unter den neun geplanten Prüfungen befinden sich zwei absolute Highligths des Dresdner Saison-Kalenders. Der Buchmacher ALBERS Steher Cup ist mit 2950 Metern das längste Rennen in Seidnitz überhaupt. Und im mit stattlichen 12.000 Euro dotierten 98. Dresdner Jugendpreis, ein Traditionsrennen, das nach einigen Jahren wiederbelebt wurde, sieht man erstmals zweijährige Pferde in Dresden am Ablauf – und bestimmt den einen oder anderen Star von morgen.

Für das leibliche Wohl sorgt matteoevents, dessen Chef Matteo Böhme einige kulinarische Überraschungen geplant hat. Laut besagtem Hygienekonzept besteht beim Betreten der Bahn Maskenpflicht, auf dem Gelände wird das Tragen empfohlen. Sollten die Mindestabstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können – zum Beispiel am Führring vor dem Rennen oder im Zielbereich beim Einlauf – muss der Nasen- und Mundschutz getragen werden. Der Rennverein behält sich vor, Tickets zu stornieren und den Kaufpreis zu erstatten für den Fall, dass die Voraussetzungen zur Durchführung der Veranstaltung nach Infektionsschutzgesetz nicht mehr vorliegen, weil sich die derzeit niedrigen Fallzahlen verändern.

Nach oben