Beitragsordnung
Stand: 11.März 2016
§ 1 Satzungsgemäße Gebühren und Beiträge
- Diese Beitragsordnung wird auf der Grundlage der gültigen Satzung des Dresdener Rennverein 1890 e.V. erlassen.
- Mit Aufnahme wird ein Jahresbeitrag erhoben.
- Die Beitragsordnung tritt mit Eintragung der Satzung vom 14.03.2014 in Kraft.
§ 2 Jahresbeitrag
- Der Jahresbeitrag beträgt pro begonnenem Kalenderjahr
a. je Mitglied einhundertfünfzig Euro.
b. für Ehepaare oder eingetragene/registrierte Lebenspartner zweihundertfünfzig Euro.
c. je Schüler oder Auszubildender ab dem vollendeten 16. Lebensjahr vierundzwanzig Euro.
d. für Studenten bis zum vollendeten 28. Lebensjahr fünfundsechzig Euro. - Der Jahresbeitrag ist bis spätestens 31. Januar eines Kalenderjahres kostenfrei auf das Konto des Vereins zu zahlen.
- Der Schatzmeister kann auf Antrag den Beitrag für das laufende Kalenderjahr stunden, ohne dass dadurch das Stimmrecht wieder erlangt wird. Der Vorstand kann auf Antrag bei Vorliegen einer besonderen Härte für ein Einzelmitglied eine Beitragsermäßigung beschließen oder den Beitrag ganz oder teilweise auch rückwirkend erlassen.
Beitragsermäßigungen nach Absatz 3 Satz 2 beeinträchtigen nicht das Stimmrecht.
§ 3 In-‐Kraft-‐Treten
Diese Beitragsordnung ersetzt mit sofortiger Wirkung die Beitragsordnung vom 14. März 2014 mit Ausnahmen von
§ 2 Absatz 1 Nr. 1a.
§ 2 Absatz 1 Nr. 1a der Beitragsordnung vom 14.März 2014 tritt am 31.12.2016 außer Kraft.
§ 2 Absatz 1 Nr. 1a der Beitragsordnung vom heutigen Tag tritt am 1.1.2017 in Kraft.
Dresden, den 11. März 2016